Begrüßung der Teilnehmer beim 87. Laserstammtisch durch Herrn Metge, nur wenige Plätze blieben diesmal frei
Die Diskussionen zu den Erfordernissen der Sicherheitsstandards gehen weiter und finden nach wie vor äußerst reges Interesse bei den Anwendern. Durch eine Reihe noch offener Fragestellungen, Unsicherheiten und grundsätzlichen Regelungsbedarfs, ist es nicht verwunderlich, dass dieses Thema kontinuierlich im Mittelpunkt steht. Sicherlich ein wesentliches Motiv für die Community des Laserstammtisches hier aktiv mit zu mischen.
So war der Veranstaltungsraum sehr gut gefüllt und die Referenten konnten zu diesem Thema mit Denkanstößen und fachlichem Wissen eine Basis für sinnvolle praktische Lösungen anbieten.
Die Bedeutung der Normen, gesetzliche Grundlagen und darauf aufbauend die Harmonisierung der Normen für die Medizintechnik - Sicherheit von der Unfallverhütungsvorschrift UVV zur TROS
Prof. Dr.med. Berlien stellte folgendes Zitat in den Mittelpunkt seines Vortrags:
„Nicht immer, wenn der Staat statt einer privatwirtschaftliche Regelung eine Verordnung macht, muss es schlechter werden. Bei den Regelungen zum Laserschutz hat es in der Vergangenheit viel unsinnigen Wildwuchs gegeben. Durch die klaren Regelungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV und der Technischen Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung TROS, kommt wieder ein Grundsatz der Unfallverhütung zum Tragen: Unfallverhütung ist aktives Handeln. Also hier vom Abhaken von Listen in „Durchführungsanweisungen“ die tatsächliche „Gefährdungsbeurteilung“
In seiner charmanten und auflockernden Vortragsweise ging Prof. Berlien dann auch beispielhaft auf mögliche Gefährdungen ein. Die Unterscheidung der Sicherheitsrisiken bei medizinischen Lasern zu technischen Lasern ist bedingt durch die Bediener und das Personal. Ein medizinischer Laser lasert nicht allein, die Verantwortung trägt der Bediener. Weiterhin sind spezielle Anforderungen auch bei den Arbeitsmitteln zu bedenken, als Beispiel nannte Prof. Berlien das z. B. selbst OP-Tücher lasergerechte Eigenschaften nachweisen müssen. Die aktive Sicherheit steht im Vordergrund, eine Risikoanalyse muss klare Aussagen zum aktiven Laserschutz liefern. Gefährdungsanalyse und –beurteilung bilden die Basis, die Kontrolle übernehmen die Laserschutzbeauftragten.
Die ursprünglichen Unfallverhütungsvorschriften UVV entsprachen sozialversicherungs-rechtlichen Regelungen und schufen eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und seinen Angestellten. Erst mit der Revision von 2017 ist auch die Umsetzungsverordnung „TROS“ in Kraft getreten und damit der Wechsel von der Erfüllung einer Durchführungsanweisung zur Gefährdungsbeurteilung als aktives Handeln und der Chance zu tatsächlichen situations-angepassten Sicherheitsmaßnahmen.
Die Sieben goldenen Sicherheitsregeln sollten zum Handlungsgrundsatz eines jeden Laseranwenders werden, die die Suche nach den echten Risiken und fachspezifische Qualifizierung einschließt. Stellvertretend seien hier genannt:
Einfache und verständliche Regeln, die sich schnell und unkompliziert in die Praxis einführen lassen.
Kontakt :
Prof. Dr. med. H.-Peter Berlien
Evangelische Elisabeth Klinik Abt. Lasermedizin
Lützowstr. 24-26
10785 Berlin
E-Mail: lasermed@elisabeth-klinik-berlin.de
weitere Informationen unter:
Prof. Berlien konnte sich der Aufmerksamkeit der Zuhörer sicher sein
Die Akademie für Lasersicherheit Berlin ist eine Ausbildungsinstitution in Kooperation mit der Beuth Hochschule Berlin. Ziel der Ausbildung ist den Teilnehmern eine professionelle Schulung anzubieten, die die Teilnehmer nach erfolgreicher Absolvierung in die Lage versetzt, aktuelle Vorschriften und Standards korrekt umzusetzen, ein detailliertes Verständnis des Laserschutzes aufzubauen und die Kompetenz in der Umsetzung des Gelernten in die Praxis zu vermitteln.
Prof. Dr. J. Eichler, Leiter der Akademie und seit 1995 im Laserschutz aktiv und Frau Dipl-Ing. Schneeweiss, die zu den Gründern der Akademie zählen, stellten das Ausbildungsprogramm vor und informierten über die möglichen Lehrgangsinhalte. Die Ausbildung der Laserschutzbeauftragten erfolgt nach §5 OStrV und TROS Laserstrahlung. Eine rege Diskussion und viele Fragestellungen an die Vortragenden zogen sich bis zum späten Abend hin und zeigten, dass der Laserschutz auch in der Ausbildung ständig aktualisiert und angepasst werden muss.
Es lohnt sich, mehr für den Laserschutz zu tun. Die rechtlichen Grundlagen sind aktualisiert worden, eine qualifizierte Ausbildung erforderlich. Dessen waren sich alle Stammtischteilnehmer am späten Abend und vielen anregenden Gesprächen mit den Referenten einig.
Kontakt :
Dipl.- Ing. (FH) Claudia Schneeweiss
Akademie für Lasersicherheit Berlin
Waldschluchtpfad 24D
14089 Berlin
Email: info@laserstrahlenschutz.com
weitere Informationen:
Bericht: Prof. Dr. Sonja Eckhardt